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EU verbietet Mikroplastik in Kosmetik – Fristen bis 2035

Seit Oktober 2023 greifen erste Verbote. Für Make-up, Lippenstift und Nagellack gelten lange Übergangszeiten.

Die EU verbietet seit Oktober 2023 den absichtlichen Einsatz von Mikroplastik in bestimmten Kosmetikprodukten. Weitere Produktgruppen folgen gestaffelt bis 2035.

Ziel ist weniger Plastik in Gewässern, weil Kläranlagen Partikel und Polymere nicht vollständig zurückhalten.

Mikroplastik: Definition und Wege aus dem Bad in die Umwelt

Waschbecken mit Kosmetikprodukten neben dem Abfluss als Symbol für Mikroplastik im Abwasser

Die EU-Verordnung (veröffentlicht am 27. September 2023) definiert Mikroplastik als synthetisch hergestellte, feste, wasserunlösliche und biologisch nicht abbaubare Kunststoffteilchen unter 5 Millimetern.

In der Fachsprache wird zwischen „primärem“ Mikroplastik (absichtlich zugesetzt, etwa als Partikel in Kosmetik) und „sekundärem“ Mikroplastik (entsteht durch Zerfall größerer Kunststoffteile in der Umwelt) unterschieden. In Kosmetik stecken außerdem schwer abbaubare Kunststoffe nicht nur als feste Partikel, sondern auch als Wachse, Gele oder flüssige Polymere.

Beim Abwaschen gelangen solche Stoffe ins Abwasser. Laut Verbraucherzentrale können Kläranlagen sie nicht vollständig zurückhalten; zusätzlich kann Mikroplastik über Klärschlamm in die Umwelt gelangen. Für Kundinnen und Betriebe im Beauty-Bereich ist das relevant, weil gerade häufig genutzte „Rinse-off“-Produkte im Salonalltag (zum Beispiel bei Haarwäsche oder bei klassischen Gesichtsbehandlungen) im Fokus der späteren Verbotsstufen stehen.

Im Vergleich zu Reifenabrieb und dem Waschen von Kleidung aus Kunstfasern gilt Kosmetik als kleinere Quelle. Eine Studie von 2018 nennt dennoch Größenordnungen von 977 Tonnen Mikroplastik und 46.900 Tonnen gelöster Polymere pro Jahr in Deutschland aus Kosmetik sowie Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln im Abwasser.

Welche Kosmetik wann betroffen ist: EU-Verbote im Zeitplan

Das EU-Mikroplastikverbot richtet sich gegen den absichtlichen Einsatz der in der Verordnung definierten Kunststoffpartikel (unter 5 Millimetern). Je nach Produktgruppe gelten unterschiedliche Stichtage – besonders lange bei dekorativer Kosmetik. Wer Inhaltsstoffe im Kontext solcher Regeln besser einordnen möchte, findet dazu auch einen Überblick in Kosmetik-Inhaltsstoffe 2026: Trends und Regeln.

Seit Oktober 2023 sind Mikroplastikperlen („Microbeads“) in Produkten zum Peelen, Polieren oder Reinigen verboten. Laut Quelle gab es dafür keine Übergangsfrist, weil die Industrie diese Nutzung bereits weitgehend freiwillig eingestellt hatte.

Weitere Termine laut Verordnung: - ab 17. Oktober 2027: auszuspülende/abzuspülende Kosmetik (z. B. Shampoo, Duschgel) - ab 17. Oktober 2029: Kosmetik, die auf Haut oder im Haar verbleibt (z. B. Cremes, Haargel) - ab 17. Oktober 2029: keine Kunststoff-Mikropartikel mehr zur Verkapselung von Duftstoffen - ab 17. Oktober 2035: Lippenstifte, Nagellacke und Make-up-Produkte

Damit bleiben für einige Produktkategorien Übergangsfristen von bis zu 12 Jahren bestehen.

Wenn du Kosmetik bewusster auswählen möchtest: Mary4.beauty bietet verständliche Beauty-Ratgeber und Orientierung zu Inhaltsstoffen – so kannst du bei Bedarf weitere Ratgeber für bewusste Kosmetik entdecken.

Das EU-Mikroplastikverbot wird Kosmetik über Jahre hinweg verändern: zuerst bei Peelingpartikeln, später bei Rinse-off- und Leave-on-Produkten, zuletzt bei Make-up. Für Salons und Kundschaft wird damit transparenter, welche Formulierungen künftig vom Markt verschwinden.

EU verbietet Mikroplastik in Kosmetik – Fristen bis 2035
Maria Petrenko 26 января 2026 г.
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