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EU prüft Kosmetikrecht: REACH hält Tierversuche im Spiel

Trotz EU-Verbot können Behörden Tierversuche für Inhaltsstoffe verlangen. Das macht „tierversuchsfrei“ in der Praxis schwerer eindeutig.

Die EU-Kommission überprüft die Kosmetikverordnung und arbeitet an Änderungen der Chemikalienverordnung REACH (Stand: 12. August 2025). Trotz Test- und Vermarktungsverbot in der EU können Tierversuche für Stoffe, die in Kosmetik vorkommen, laut Quelle weiterhin gefordert oder durchgeführt werden. Das trifft besonders Claims wie „tierversuchsfrei“.

EU-Verbot – und warum es in der Praxis nicht lückenlos ist

Kosmetikprodukte neben Dokumenten zu EU-Regeln

In der EU sind Tierversuche für Kosmetika und viele Inhaltsstoffe seit 2009 verboten; letzte Ausnahmen liefen 2013 aus. Außerdem gilt seit März 2013 ein Vermarktungsverbot: Kosmetika dürfen nicht verkauft werden, wenn Sicherheitsnachweise nach diesem Datum durch Tierversuche erbracht wurden.

Warum tauchen dennoch Inhaltsstoffe auf, die im Zusammenhang mit Tierversuchen stehen? Laut Quelle liegt das an Auslegung und Überschneidungen zwischen Kosmetikrecht und anderen EU-Regeln – ähnlich wie bei Debatten rund um Kosmetik-Inhaltsstoffe und ihre Bewertung.

Der Beitrag verweist auf Entscheidungen, die den Streit prägen: Der Europäische Gerichtshof stellte 2016 klar, dass Kosmetik keine Marktzulassung erhalten soll, wenn Daten aus Tierversuchen für Zulassungen in anderen Ländern genutzt wurden. Gleichzeitig bleibe es schwer zu prüfen, ob Tests für andere Märkte durchgeführt wurden.

Hinzu kommt REACH (seit 2007): Unter dieser Chemikalienverordnung können Behörden bzw. die ECHA nach Darstellung der Quelle Tierversuche für Stoffe verlangen, auch wenn sie als kosmetische Inhaltsstoffe verwendet werden. Am 12. August 2025 meldete die Quelle zudem, die EU-Kommission evaluiere die Kosmetikverordnung und schlage REACH-Aktualisierungen vor.

REACH und Labels: Warum „tierversuchsfrei“ schwerer zu belegen ist

REACH regelt die Registrierung und Sicherheitsbewertung von Chemikalien in der EU. Laut Quelle können darüber weiterhin Tierversuche für Stoffe verlangt werden, die auch in Kosmetik eingesetzt werden – etwa wenn sie zusätzlich in anderen Bereichen genutzt werden.

Besonders umstritten: Der Artikel beschreibt eine Entscheidung der europäischen Beschwerdekammer aus 2020, nach der solche Anforderungen sogar Stoffe betreffen können, die ausschließlich als kosmetische Inhaltsstoffe verwendet werden.

Für viele Salon- und Spa-Kund:innen ist das relevant, weil Kaufentscheidungen oft an Aussagen wie „tierversuchsfrei“ hängen. Wenn Inhaltsstoffe im Kontext von REACH getestet wurden, kann ein Produkt dennoch im Handel sein – und der Claim wird für Verbraucher:innen schwerer eindeutig einzuordnen.

Im Kontext der aktuellen Reformdebatte heißt es laut Quelle, Tierversuche sollten nur „als letztes Mittel“ eingesetzt werden; zugleich würden in der Praxis weiterhin zahlreiche Tiere für Tests mit in Kosmetika verwendeten Substanzen eingesetzt.

Die EU-Debatte zeigt: Zwischen Kosmetikverboten und REACH liegen rechtliche Reibungen. Für „tierversuchsfrei“ bedeutet das weniger einfache Ja-nein-Antworten – und mehr Gewicht für klare, nachvollziehbare Angaben entlang der Lieferkette. Wenn Produkte nicht nur zu Hause, sondern auch im Rahmen einer Gesichtsbehandlung im Studio genutzt werden, hilft eine transparente Einordnung zusätzlich.

Wir bieten Kosmetikstudio- und Spa-Behandlungen sowie persönliche Beratung zu Produkten und Pflegeroutine an – passend zu Hautgefühl, Alltag und Vorlieben.

Wenn Sie Fragen zu Inhaltsstoffen oder zur Einordnung von „tierversuchsfrei“-Claims haben, nehmen wir uns im Studio gern kurz Zeit für eine ruhige, verständliche Orientierung.

EU prüft Kosmetikrecht: REACH hält Tierversuche im Spiel
Maria Petrenko 15 января 2026 г.
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