Перейти к содержимому

ÖKO-TEST prüft Schaumfestiger: Kritik an Inhaltsstoffen

22 Produkte im Labor: Acht schneiden „sehr gut“ ab. Beanstandet werden unter anderem Galaxolid, PEG-Verbindungen und synthetische Polymere.

Berlin, 15. Januar 2026 — ÖKO-TEST hat 22 Schaumfestiger (darunter vier zertifizierte Naturkosmetikprodukte) im Labor untersuchen lassen. Das Ergebnis: Acht Produkte erhalten „sehr gut“, viele andere fallen wegen umstrittener Inhaltsstoffe oder Umweltaspekten auf.

Im Fokus: Galaxolid, PEG-Verbindungen, synthetische Polymere

Hand hält Schaumfestiger-Flasche neben einer Zutatenliste als Symbol für einen Inhaltsstoff-Check

ÖKO-TEST nennt drei Stoffgruppen, die im Test besonders negativ ins Gewicht fallen: den künstlichen Moschusduft Galaxolid, PEG/PEG-Derivate sowie synthetische Polymere.

Galaxolid (polyzyklische Moschusverbindung) bewertet ÖKO-TEST als besonders kritisch. Der Duftstoff könne sich in der Umwelt und im menschlichen Fettgewebe anreichern; laut Bericht wurde er zudem in Muttermilch nachgewiesen. Galaxolid stehe im Verdacht, das Hormonsystem zu beeinträchtigen, und werde im EU-Aktionsplan CoRAP neu bewertet. Eine französische Behörde schlug Anfang 2025 vor, Galaxolid als CMR-Stoff der Kategorie 1B („wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“) einzustufen.

PEG/PEG-Derivate fanden die Tester in 13 von 22 Produkten. Sie dienen unter anderem als Emulgatoren oder Stabilisatoren und gelten aus Sicht von ÖKO-TEST als kritisch, weil etliche die Haut durchlässiger für Fremdstoffe machen können – ein Aspekt, der gerade bei empfindlicher Haut schnell relevant wird.

Synthetische Polymere werden laut Bericht als Filmbildner für den Halt eingesetzt und können beim Auswaschen ins Abwasser gelangen. In den INCI tauchen sie etwa als „Acrylates Copolymer“, „PVP“ oder „Polyquaternium“ auf; welche Umweltfolgen daraus genau entstehen, sei noch unklar.

Deklaration, Verpackung, Laborcheck: Was der Test außerdem zeigt

Parfum ist laut ÖKO-TEST in allen 22 getesteten Schaumfestigern enthalten. Für Verbraucherinnen kann dabei ein Detail entscheidend sein: Galaxolid kann derzeit in der INCI-Liste hinter dem Sammelbegriff „Parfum“ stehen.

ÖKO-TEST verweist darauf, dass Galaxolid künftig einzeln deklariert werden soll. Genannt werden Übergangsfristen bis Ende Juli 2026 (Inverkehrbringen) und Ende Juli 2028 (Verkauf). Manche Hersteller führten den Stoff laut Bericht bereits freiwillig als „Hexamethylindanopyran“. Wer Inhaltsstofflisten im Alltag besser einordnen möchte, findet auch in Apps, die Kosmetik-Inhaltsstoffe per Barcode scannen, einen zusätzlichen Blickwinkel.

Auch die Verpackung floss in die Bewertung ein: Viele Produkte stecken in Aluminiumflaschen, einige in Kunststoff. ÖKO-TEST fragte nach recyceltem Material aus dem Wertstoffkreislauf und verlangte chargenbezogene Belege. Laut Test nutzten viele kein Rezyklat oder machten keine Angabe; teils fehlten Nachweise. Am Ende konnte nur ein Hersteller mehr als 30 Prozent recyceltes Aluminium belegen.

Warum das für Salon- und Spa-Kundschaft relevant ist: Schaumfestiger werden oft nahe an der Kopfhaut angewendet und anschließend ausgewaschen – damit betreffen Inhaltsstoffe sowohl die tägliche Verträglichkeit als auch den Umweltaspekt über das Abwasser.

Zum Verfahren: ÖKO-TEST kaufte die Produkte im September 2025. Labore analysierten unter anderem allergene Duftstoffe sowie polyzyklische und Nitro-Moschusverbindungen; die Verpackungen wurden zusätzlich auf PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen geprüft.

Der ÖKO-TEST-Bericht zeigt eine klare Linie: Gute Noten sind möglich, doch Duftstoffe, bestimmte Hilfsstoffe und Filmbildner bleiben ein Streitpunkt – ebenso die Frage, wie transparent Deklaration und Verpackungsdaten künftig werden.

Wer regelmäßig kompakte Beauty-News, Inhaltsstoff-Checks und Produkttests lesen möchte, findet hier im Blog weitere Updates – kurz, verständlich und auf den Punkt.

ÖKO-TEST prüft Schaumfestiger: Kritik an Inhaltsstoffen
Maria Petrenko 19 января 2026 г.
Поделиться этой записью
Parabene in Kosmetik: EU-Grenzwerte gelten als sicher
BfR und SCCS sehen bei erlaubten Mengen kein Gesundheitsrisiko – für Produkte für Kinder unter drei Jahren gelten zusätzliche Verbote und Limits.