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EU verbietet 21 CMR-Stoffe in Kosmetika ab 2025

Verordnung (EU) 2025/877 verschärft die Kosmetikverordnung: Ab 1. September 2025 dürfen weitere CMR-Stoffe EU-weit nicht mehr in Kosmetika enthalten sein.

Die EU zieht die Regeln für Kosmetik-Inhaltsstoffe an: Mit der Verordnung (EU) 2025/877 werden 21 als CMR eingestufte Stoffe verboten.

Das gilt ab 1. September 2025 im gesamten EU-Binnenmarkt und soll Gesundheitsschutz und Rechtssicherheit stärken – in der Logik ähnlich wie beim EU-Mikroplastik-Verbot in Kosmetik, nur mit anderem Fokus.

Was die Verordnung (EU) 2025/877 ändert – und warum das keine „Lockerung“ ist

EU-Regelwerksdokumente neben neutralen Kosmetikverpackungen auf einem Schreibtisch

Mit der Verordnung (EU) 2025/877 hat die EU‑Kommission am 12. Mai 2025 die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 nachgeschärft. Ab dem 1. September 2025 dürfen kosmetische Mittel mit 21 weiteren als CMR eingestuften Stoffen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. CMR steht für „krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend“.

Die CMR-Einstufung erfolgt laut Quelle auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Ziel: Diese Stoffe im Binnenmarkt auszuschließen und damit den Schutz der menschlichen Gesundheit sowie die Rechtssicherheit für Wirtschaftsakteure zu erhöhen.

Technisch wird das über die Anhänge geregelt: Die neu untersagten Stoffe werden in Anhang II (verbotene Stoffe) aufgenommen. Gleichzeitig werden Einträge aus Anhang III gestrichen, wenn eine Substanz nicht mehr nur eingeschränkt, sondern vollständig verboten ist.

Für Kundinnen und Kunden in Studios ist das vor allem deshalb relevant, weil sich die EU-Regeln direkt auf die erlaubten Inhaltsstoffe in alltäglichen Produkten auswirken – etwa bei Nagel- oder Pflegeanwendungen im Studio – und damit auf das, was im Salonregal steht.

Stichtag 1. September 2025: Was sich für Produkte im Markt ändert

Der zentrale Termin ist der 1. September 2025: Ab dann dürfen Produkte mit den neu gelisteten 21 CMR-Stoffen EU-weit nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Ein Beispiel aus dem Beitrag ist „Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide“: Der Stoff war demnach zuvor eingeschränkt zugelassen (unter anderem in künstlichen Fingernagelsystemen) und wird nun vollständig verboten. Ausnahmen wurden für diese Stoffe laut Quelle nicht beantragt.

Für Hersteller und Handel bedeutet das vor allem Arbeit an Rezepturen und Unterlagen. Der Beitrag nennt als betroffene Bereiche unter anderem Lagerbestände, Sicherheitsbewertungen und die Produktinformationsdatei (PID). Zum Umgang mit bereits im Umlauf befindlichen Produkten verweist die Quelle auf eine individuelle rechtliche Prüfung.

Wenn Sie Produkte im Studio- oder Pflegealltag nutzen, kann es helfen, Inhaltsstoffe möglichst transparent zu prüfen und Änderungen in der EU-Systematik sauber einzuordnen – gerade dort, wo Kundinnen und Kunden gezielt nachfragen. Dabei unterstützen wir Beauty-Profis bei der Einordnung von EU-Kosmetikregeln und bei der verständlichen, transparenten Kommunikation zu Inhaltsstoffen (im Studio und im Produktalltag), passend zum jeweiligen Anwendungskontext – zum Beispiel auch bei apparativen Gesichtsbehandlungen.

Die Verordnung (EU) 2025/877 unterstreicht den Kurs der EU, CMR-Stoffe in Kosmetika konsequent auszuschließen. Der Stichtag 1. September 2025 dürfte den Druck auf Rezepturen und Dokumentation erhöhen – mit spürbaren Effekten bis in Studios und Handel.

EU verbietet 21 CMR-Stoffe in Kosmetika ab 2025
Maria Petrenko February 3, 2026
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